Trinkwasser

Trinkwasserbetreiber können in mehrfacher Hinsicht von den Dienstleistungen des Büros LimSa profitieren – nachfolgend zwei Beispiele aus der Praxis:

Mikroskopische Kontrolle des Wassers der Aufbereitungsstufen:

im Zuge der Globalisierung erreichen uns manche Tierarten, auch unter Wasser, die ihren Ursprung in anderen Regionen haben. Diese Tiere nennen wir Neozoen, weil es neue Tiere für die andere Region sind. Bekanntestes Beispiel für den Bodensee ist die Dreikant- oder Zebramuschel (Dreissena polymorpha) Steckbrief, die einst größere Probleme auch für die Trinkwasserbereiter darstellte. Ihr Anhaften, d.h. ein sich Ansetzen junger Muscheln mit Hilfe eines Byssusfadens in den Entnahmerohren setzte die Saugleitungen zu.

Neuerdings hat sich eine Verwandte der Zebramuschel in vielen Seen ausgebreitet: Dreissena  rostriformis bugensis, auch Quagga-Muschel genannt. Steckbrief. Sie hat den „Vorteil“ gegenüber ihrer Schwesterart, dass sie auch in Tiefen bis zu 180 m leben kann. Das macht sie umso unangenehmer für die Trinkwasserversorger, die das kühle Wasser aus der Tiefe für vermeindlich sauber und somit „sicher“ halten. Zu jeder Jahreszeit können sich hier jetzt Muschellarven finden. Deshalb müssen Trinkwasserversorger, die aus einem See ihr Rohwasser beziehen, jetzt Vorsorge treffen. Hier einige Artikel regionaler Zeitungen: link1 link2

Wissen hilft, deshalb lassen Trinkwasserversorger ihre Aufbereitungsstufen auf den Gehalt an Quagga-Larven prüfen. Diese Larven sind nur 60 bis 200 µm groß, eine ausgewachsene Muschel kann jedoch 4 cm erreichen. Die Methoden der Limnologie mit Umkehrmikroskopie und der Auszählung der entsprechenden Spezialkammern, in denen die Wasserproben angereichert werden, sind prädestiniert für solche Anwendungen. Die Bilder (Quelle: Schmidt-Halewicz) zeigen eine Larve der Quagga-Muschel bei 20x-Vergrößerung (links), eine Larve betrachtet mit Polarisationseinheit (Mitte), eine junge Muschel, in diesem Fall eine leere, ebenfalls bei 20x-Vergrößerung (rechts).

Nitratproblem im Trinkwasser

Die Trinkwasserverordnung (UBA Faq´s) schreibt einen gesetzlich einzuhaltenden Grenzwert von 50mg Nitrat je Liter vor. Hintergrund ist die Verträglichkeit für die Säuglingsernährung. Es gibt inzwischen jedoch Grundwasserkörper, die diesen Grenzwert bereits erreichen. Hier müssen dann verschiedene Wässer gemischt werden, um den Grenzwert zu unterschreiten. Ein anderer Weg wäre die Entnahme von Ionen aus dem Trinkwasser, eine generelle oder Teilstromenthärtung des geförderten Wassers. Das bietet sich insbesondere an, wenn das Wasser hart ist, man also auch noch die Härtebildner damit entfernen kann. Jedoch bleibt ein Rückstand, ein konzentriertes, mit vielerlei Ionen angereichertes Restwasser übrig, das entsorgt werden muss. So kann die Fragestellung eines Trinkwasserbetreiber lauten: in welches Oberflächengewässer kann ich mein Ionenkonzentrat ableiten, ohne dass dieses Schaden für das Oberflächengewässer bedeutet? Auch für das Landratsamt bzw. die Wasserbehörden bedeuten die 50mg/Liter Nitrat eine Grenze, hier nämlich für die Definition des chemischen Zustands. Das Aufnahmegewässer darf nicht durch die Einleitung in einen schlechten chemischen Zustand geraten, indem es über 50mg / Liter an Nitrat aufweist.

Wo in Deutschland es breits Grundwasserkörper in schlechtem, chemischem Zustand gibt, zeigt diese Grafik des UBA von 2017.

Posterpräsentation von LimSa im Rahmen der limnologischen Gesellschaft 2017, Cottbus

Fotos: [Quelle Schmidt-Halewicz] 2019: übliche Praxis einer Wasserableitung einer Großviehhaltung, Kronriedbach (links) – entwässerte ehemalige Moorflächen (mitte), Entwässerung der Kläranlage in die Schwarzach (rechts).